arrow_left
1 Abschnitt III Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1.bis 4. ...5.2Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus und für deren Hinterbliebene vom 20. September 1976, zuletzt geändert durch das Rentenangleichungsgesetz vom 28. Juni 1990 (GBl. I Nr. 38 S. 495),mit folgenden Maßgaben:a)3Die Anordnung ist bis zum 31. Dezember 1991 anzuwenden. 4Die zu diesem Zeitpunkt laufenden Leistungen an Berechtigte und sich daraus ableitende Leistungen an Hinterbliebene werden weitergezahlt.b)5(aufgehoben)6.bis 9. ...